Arbeitsgebiete
Besucherbilder
Modelle
AGB
Kontakt
Auftragsformular
Links
Shop
Impressum
HOME |
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in verschiedenen Medienbereichen
Bedingungen für die Verlinkung von Homepages zur regionalen Internetplattform Ost-Brandenburg und den daran angeschlossenen Internetpräsenzen:
|
|
Grundlage:
- (AGBFF) Neufassung vom 24. Juni 1983.
Empfehlung des BFF, Bund freischaffender Foto-Designer e.V., zur
Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, angemeldet beim
Bundeskartellamt Berlin.
- Eigene spezifische Ergänzungen von Foto-Pahn
|
|
§1 Allgemeines |
|
1.1. Die AGBFF gelten
für alle vom Foto-Designer übernommenen Aufträge in den Bereichen
Gestaltungs- beratung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im
Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2. "Fotografien" im Sinne der AGBFF sind sämtliche
Werke des Foto-Designers, gleich in welcher Schaf- fensstufe oder in
weicher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Diapositiv,
Negativ, sonstige Bildträ- ger).
1.3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen des Foto-Designers. Sie können von ihm gesondert in
Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag
nicht ent- halten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht
werden.
1.4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih,
Reisekosten, Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des
Auftraggebers.
1.5. Alle vom Foto-Designer berechneten Honorare und sonstigen
Entgelte verstehen sich zuzüglich der je- weils bei Vertragsabschluß
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.6. Die Vertragsstrafe für eine ungenehmigte Bildnutzung
beträgt mindestens das Fünffache des Grundhonorars für die
jeweilige Aufnahme. Das Grundhonorar richtet sich nach den jeweils gültigen
Honorar- empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Der Foto-Designer ist berechtigt, weitere ihm entstandene
Kosten weiter zu berechnen.
1.7. Die Vertragsstrafe für einen unterlassenen Bildquellennachweis
(z.B. Name des Bildautors) richtet sich nach den Empfehlungen der
MFM.
1.8. Sonstige Zuschläge und Nachlässe richten sich nach den
Empfehlungen der MFM.
1.9. Die vorliegenden AGB gelten im übertragenen Sinn auch für
andere Leistungen (Internet, Werbung usw.).
|
|
§2 Rechte
und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Foto-Designer |
|
2.1. Sinn und Zweck
des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Foto-Designer
ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den
Auftraggeber. Als Urheber ist der Foto- Designer alleiniger Inhaber
aller Verwertungsrechte an seinem Werk.
2.2. Der Foto-Designer überträgt dem Auftraggeber
urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten
Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B.
räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte)
bedarf einer besonderen Vereinbarung.
2.3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Foto-Designers.
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2.4. Bei der Verwendung seines Werkes hat der Foto-Designer
Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
2.5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere
Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte
Nutzung hinausgeht - der Zustimmung des Foto-Designers.
2.6. Der Auftraggeber stellt dem Foto-Designer nach Veröffentlichung
Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
|
|
§3 Gewährleistung,
Haftung, Gefahrtragung |
|
3.1. Mängelrügen
müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen
nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Foto-Designer
eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel
als vertragsgemäß und mangelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare
Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten
gerechnet ab Abnahme.
3.2. Der Foto-Designer verpflichtet sich, bei Durchführung eines
Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Schadensersatzansprüche gegen den Foto-Designer sind nur bei grob
fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines
etwaigen unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen
sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen gegenüber dem Foto-
Designer wenn Schäden durch Dritte (z.B. Fotolabor) verursacht
wurden.
3.3. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der
jeweilige Absender.
|
|
§4 Ergänzende
Sonderbestimmungen |
|
A. Für
Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:
4.1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Foto-Designer zu
vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Foto- Designer - ohne
dass es eines Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in Höhe
von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein
angefangener Auftrag aus von dem Foto-Designer nicht zu vertretenden
Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem Foto-Designer das volle
Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der
vertraglich geschuldeten Leistung vom Foto-Designer begonnen wurde.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit
aus vom Foto-Designer nicht zu vertreten- den Gründen wesentlich überschritten
(z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder
mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse
bei Außenaufnahmen usw.), kann der Foto-Designer verlangen, dass
sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
4.3. Der Foto-Designer ist verpflichtet, die zur Ausführung des
Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher
Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen
übernimmt der Foto-Designer nicht.
4.4. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt des Foto-Designers
unter, ohne dass er dies zu ver- treten hat, berührt dies seinen
Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung
zu einem vom Auftraggeber zu zahlen- den Selbstkostenpreis
verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Unter- gang zu
vertreten hat.
B. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die
nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden:
4.5. Der Foto-Designer überträgt nur Nutzungsrechte. Die
Fotografien bleiben sein Eigentum.
4.6. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie
unverzüglich und auf eigene Kosten wieder an den Foto-Designer zurück.
Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach
Eingang dem Foto-Designer zurück zusenden.
4.3. Werden Fotografien trotz vereinbarter Termine nicht pünktlich
zurück gesandt, werden pro Tag Verspätung 50% des vereinbarten
Grundhonorars berechnet.
4.4. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne dass der
Foto-Designer dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine
Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes fotografische
Unikat (z.B. Negativ, Sofortbild-Original, Fotomontage) das fünffache
des vereinbarten Honorars, mindestens aber € 1.000,-.
4.5. Werden Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Gestaltung,
Pflege und Wartung von Homepages vergeben, erlöschen diese Rechte
in dem Moment, in dem der Vertrag zur Pflege und Wartung der
Homepage gekündigt wird. Der Nutzer hat in diesem Fall innerhalb
einer Woche alle betreffenden Bilder aus seiner Homepage zu
entfernen. Geschieht dies nicht, liegt der Fall der vertragswidrigen
Nutzung vor, der nach den marktüblichen Konditionen bzw. auf
aktueller Rechtsprechung verfolgt wird.
|
|
§5 Erfüllungsort,
Gerichtsstand |
|
5.1. Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide
Teile der Geschäftssitz des Foto-Designers.
5.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der
Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Foto-Designers vereinbart,
sofern der Foto-Designer und der Auftraggeber Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Recht- es oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen sind. Sofern der Auftraggeber und/oder
der Foto-Designer nicht Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind,
verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
|
|
Marktübliche
allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in verschiedenen
Medienbereichen
(Herausgegeben von der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing - MFM)
|
|
Vertragsgrundlage:
Vertragsgrundlage sind die Liefer- und Geschäftsbedingungen der
Bildlieferanten.
Auflage:
Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich
grundsätzlich auf die gedruckte Aufla- ge, d. h. die Zahl der
Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird. Für
Veröffentlichun- gen in anderen Medien gelten Sondervereinbarungen.
Bildnachweis:
Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach §13 UrhG und
Agenturvermerk entsprechend den allgemei- nen Geschäftsbedingungen
- wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
Persönlichkeitsrechte:
Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung ist nur nach
besonderer Vereinbarung gestattet.
Nutzung von Bildvorlagen:
- Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung
gestellt und sind rücksendepflichtig.
- Digitale Bildvortagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die
Speicherung beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart
werden. Die Speicherung ist kostenpflichtig.
- In Internetprojekten genutzte Bilder sind nach Beendigung des
Webmaster- bzw. Betreuungsvertrages unverzüglich zu löschen,
sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine weitere
Verwendung ist in jedem Fall kosten- pflichtig. Wurde keine
Vereinbarung zur weiteren Verwendung abgeschlossen, liegt eine
vertragswidrige Nutzung vor, für die die unter "Zuschläge"
angegebenen Honoraraufschläge berechnet werden.
Honorare, Kosten:
- Die Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht
innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen
sind erneut zu honorieren.
- Die Honorare sind für Farbvorlagen und Schwarz-Weiß-Vorlagen
identisch.
- Die Honorarangaben beziehen sich in Euro, netto ohne
Mehrwertsteuer auf ein einzelnes Bild.
- Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der
Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.
Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung
aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch
Rechtsprechung, z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 o 68/78,
LG München 1 vom 23.4.91, Az.21o 6247/89)
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache
Honorar; sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters
enthalten ist (OLG FfM Az "U 49/96(l/1), OLG Celle Az 13U 8i/96
+ 13U 139/96).
Zuschläge auf Grund erhöhter Produktionskosten:
- Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%.
- Fotomodell-Aufnahmen: Mit 1-2 Fotomodellen Plus 30%, 3-5
Plus 50%, ab 6 plus 100%.
Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
Nachlässe:
Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung
aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20% Nachlass.
- Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Nachlass auf das
Honorar des kleineren Abbildungsformates.
- Wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film etc.):
50% Nachlass je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
- Wiederholungsnachlässe werden nur dann gewährt, wenn
a) die für die letzte Verwendung vereinbarte
Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist,
b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben
Medium handelt (geringfügige Änderungen
ausgenommen).
Grundhonorare:
Die Grundhonorare werden nach den Empfehlungen der MFM
berechnet. Diese werden jährlich neu veröffentlicht.
|
|
Bedingungen
für die Verlinkung von Homepages zur regionalen Internetplattform
Ost-Brandenburg und den daran angeschlossenen Internetpräsenzen: |
1. Dei Verträge zur
Verlinkung werden mit einer begrenzten Laufzeit von einem Jahr
geschlossen. Sie können im gegenseitigen Einvernehmen um ein
weiteres Jahr verlängert werden.
2. Der Eintrag des Links erfolgt in die Unternehmensdatenbank unter http://www.eh-direkt.de/firmen.htm
. Diese Datenbank ist Bestandteil angeschlossener Internetpräsenzen.
3. Nach Bedarf kann der Auftraggeber ohne weitere Kosten zusätzlich
in einzelne Seiten der angeschlossen- en Internetpräsenzen
aufgenommen werden.
4. Die Kosten für die Verlinkung werden jeweils für ein Jahr im
voraus gegen Barzahlung in Rechnung ge- stellt. |
|
|